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Der Weg zum Führerschein

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1. Nothelferkurs

Als zukünftiger Motorfahrzeuglenker ist es wichtig, an einer Unfallstelle optimal Nothilfe leisten zu können. Auch im Alltag kann richtiges Erste-Hilfe-Wissen Leben retten.

VZV Art. 10 Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen

Ab 14. Altersjahr / Dauer 10Std. ( Tages o. Abendkurse) / Gültigkeit 6 Jahre

2. Sehtest

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Prüfung des Sehvermögens vor der Einreichung des Gesuches um die Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweis zu erlangen.

Geprüft wird: die Sehschärfe, das Gesichtsfeld, die Augenbeweglichkeit (Doppelsehen)

 

Wer ein Motorfahrzeug führt, für das ein Führerausweis nicht erforderlich ist, muss eine Mindestsehschärfe korrigiert oder unkorrigiert einseitig von 0,2 erreichen und darf keine extreme Gesichtsfeldeinschränkung aufweisen.

Dauer 15 Minuten / Gültigkeit 24 Monate

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3. Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises

4. Theorieunterricht

  • Gesuchsformular http://www.apps.be.ch/edocinternet/de/lfawebformular

  • 2 aktuelle farbige Passfotos Format: 35x45mm (Geeichte Fotos)

  • Bescheinigung über den Abschluss eines Nothelferkurses

  • Vertrauensärztliches Zeugnis beilegen wenn: älter 65. Jahre, bei Körperbehinderung, BPT, KAT C/D/C1/D1

  • vollständiges und wahrheitsgetreues ausfüllen.

5. Anmeldung

Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung bei einem Fahrlehrer ist freiwillig aber Empfehlenswert.

Der Schüler lernt im Theorieunterricht die Strassenverkehrsregeln kennen und versteht die Zusammenhänge der Gesetzlichen Vorschriften im Strassenverkehr wie auch die Grundkenntnisse für die einzelnen Verkehrssituationen inklusive der Signalisationen, Vortrittsregelung etc.

  • Frontalunterricht / Theoretische Einführung

  • Lernhilfen via App's

  • Selbststudium

6. Theorieprüfung

Anmeldung zur Basistheorieprüfung 

 

Erhalt der Zulassungcode-Karte

 

Anmeldung via Post oder Online:

http://www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/lernfahrer/anmeldung_verschiebungvonterminen.html

7. Lernfahrausweis

Computerunterstützte Theorieprüfung CUT mit verschiedenen Antwortmöglichkeiten (d/f/i/e)

Fragen 50 aus 500 / Mögliche Punkte 150 / Erlaubte Fehler max. 15

Hilfsmittel zur Vorbereitung: Theorie Unterricht, Autofahren heute Buch, Diverse Apps, CD, Online Programme

Kosten: 30.- / Bein Antretten ohne Ausweis oder nicht Antreten 30.-

Einzelprüfung: 132.- Wiederholungen: Beliebig

 

Bei Bestandener Prüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt.

früh. am 17. Geburtstages

8. Verkehrskunde-Unterricht

9. Praktischer Fahrunterricht

Wer ein Motorfahrzeug für eine Lernfahrt führt bedarf eines Lernfahrausweises. Begleitperson muss im Besitz eine unbefristeten FA sein und Vollendung 23. Altersjahr + 3 Jahre. Fahren unter Alkoholeinfluss verboten für Lernfahrer und Begleitperson. Die Verantwortung trägt die Begeleitperson wenn Ausbildungsstand Fahrschüler unzureichend. 

Handbremse muss leicht erreichbar sein.

Autobahnen und Autostrassen ab Prüfungsreife. Verkehrsreiche Strassen bei genügender Ausbildung.

Auf Verkehrsreichen Strassen ist Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren untersagt. Wohngebiete meiden.

Erhalt: 17. Geburtstag / Gültigkeit 24 Monate

10. Praktische Führerprüfung

Der Kurs über Verkehrskunde soll, namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre, zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. 

Nur mit gültigen Lernfahrausweis absolvierter / Dauer 8 Lektionen / Gültigkeit 24 Monate

Der Fahrschüler ist in der Lage, unter Einhaltung der Verkehrsregeln und Vorsichtspflicht das Fahrzeug ohne Hilfe und sicher zu lenken.

  • Vorschulung:                 Grundverständnis Fahrdynamik, Blicktechniken, Blicksystematik, teilautomatisierte Fahrzeugbedienung

  • Grundschulung:             Umweltgerechtes Fahren, automatisierte Fahrzeugbedienung

  • Hauptschulung:             Partnerschaftsbezogenes und defensives Fahren in jeder Situation

  • Perfektionsschulung:     Perfektioniertes Fahren,defensives Verhalten in allen Situationen, Reflexionsfähig 

11. 2-Phasen-Ausbildung (WAB)

Mit der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.Vor Ablauf des Lernfahrausweises nach zwei Jahren muss die praktische Prüfung bestanden sein, um einen Führerausweis zu erhalten.

3. Prüfung auf Bescheinigung eines Fahrlehrers

4. Prüfung Eignungstest

Mitbringen VKU Bescheinigung, Fahrzeugausweis, Lernfahrausweis,

Die Weiterausbildung soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Situationen bereits in der Entstehung zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren. 


Innerhalb des 1. Jahres nach  bestandener Führerpüfung.
 

Dauer 8 Std. / Anforderungen FAP

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