Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB's) Fahrausbildung FSD Fahrschule Dubach
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) zur Anwendung, und enden automatisch nach abgeschlossenem Kurs oder bei bestandener praktischer Führerprüfung. Die FSD Fahrschule Dubach bietet den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Richtlinien und Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG, VZV, FL) entspricht.
Ziele der Fahrschule
Ziel ist die Ausbildung zum Erlangen des Führerausweises für die Kategorien: B, BE, BPT, F, G, M, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
Fahrlehrer und Instruktoren
Die Fahrlehrer und Instruktoren der FSD Fahrschule Dubach sind alle im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigen theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Die Ausbildung wird gemäss den aktuellen, methodisch- didaktischen Kenntnissen und Richtlinien durchgeführt.
Fahrstunden
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden aus Sicherheitstechnischen Gründen nur mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.).
Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung, Terminfindung und Verabschiedung.
Lernfahrausweis
Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet; bei jeder Fahrlektion, während des Verkehrskunde-Unterricht (VkU) sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie im Original mitzuführen.
Absage von Terminen, Treffpunkt, Fahrfähigkeit
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) im Voraus abgemeldet oder verschoben werden. Zu spätes Abmelden oder Nicht-Erscheinen werden vollumfänglich verrechnet. Bei Nicht-Erscheinen in Folge von Krankheit oder Unfall muss ein Arzt-Zeugnis vorgelegt werden.
Start und Ende sind wenn nicht anders vereinbart, am Domizil der Fahrschule in Thun. Anfahrtswege oder Transfer gehen zu lasten des Schülers.
Das Tragen von Sehhilfen (wenn Vorgeschrieben) und angemessenem Schuhwerk, sind Voraussetzung zum durchführen einer Fahrstunde.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente, Alkohol, Drogen, oder sonstigen Gründen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
Bezahlung
Fahrlektionen sind jeweils nach der bezogenen Lektion bar zu bezahlen. Bei Bezahlung am mobilen Kartenzahlterminal wird eine Kommission von 1.5% aufgerechnet.
Rechnungen werden nur nach Absprache und in Ausnahmefällen erstellt.
Preise
Fahrlektion: CHF 80.- bei Barzahlung und Twint. 90.- bei Rechnung. Vers. und Admin. Pauschale: CHF 100.- VKU: CHF 240.- Rechnungsgebühr: CHF 5 – 25.- Zahlungsfrist max. 20 Tage ab Ausstellung Mahngebühr: CHF 10.- Nach einmalig versäumter Mahnung, wird sofort das Betreibungsbegehren eingereicht: CHF 50.-
Einzahlungen am Postschalter sind Schaltergebühren von CHF 2.50.- aufzurechnen.
Führerprüfung
Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird zum Ansatz von zwei Fahrlektionen verrechnet. Für die praktische Führerprüfung wird dem/der Fahrschüler/in das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt und ist im Lektionspreis inbegriffen.
Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler/innen und werden vom Strassenverkehrsamt direkt in Rechnung gestellt.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der FSD Fahrschule Dubach wird das CH-Recht nach OR angewendet.